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Information zur Rückerstattung zu viel bezahlter Mehrwertsteuer für die Kostenerstattung der Wasserhausanschlüsse und für den Herstellungsbeitrag Wasser
gem. Entscheidung durch den Bundesfinanzhof vom 08.10.2008
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 04.07.2000 den Wasserversorgungsunternehmen vorgegeben, dass für die Kostenerstattung der Wasserhausanschlüsse und für den Herstellungsbeitrag Wasser nicht mehr der ermäßigte Steuersatz von 7 % anzuwenden ist, sondern der Regelsteuersatz von 16 % bzw. ab 01.01.2007 von 19 %. Mit Urteil vom 08. Oktober 2008 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass das Legen von Wasserhausanschlüssen umsatzsteuerlich als eigenständige Leistung zur Wasserlieferung anzusehen und daher mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% zu berechnen ist. Mit Schreiben vom 25.06.2009 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern mitgeteilt, dass der ermäßigte Steuersatz von 7 % auch für den Herstellungsbeitrag anzuwenden ist.
Da die Gemeinde Kammeltal nach den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen mit Schreiben vom 04.07.2000 gehandelt hat und die Bescheide rechtskräftig sind, besteht kein Rechtsanspruch für den Wasserversorger auf Rückerstattung sowie keine Rechtspflicht zur Berichtigung der Bescheide von Amts wegen. Die Gemeinde Kammeltal berichtigt jedoch auf Antrag und als freiwillige Leistung die Bescheide, die ab dem Jahr 2000 mit dem vollen Steuersatz von 16 % bzw. 19 % berechnet worden sind.
Erstattungsberechtigt ist nur der Adressat des Ausgangsbescheids. Ist der Antragsteller zum Abzug der Vorsteuer berechtigt und wurde die festgesetzte Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend gemacht, erfolgt keine Rückerstattung. Da die Rückerstattung eine freiwillige Leistung der Gemeinde Kammeltal ist, besteht kein Anspruch auf Verzinsung des Erstattungsbetrages.
Es gilt eine Bagatellgrenze von 100 EUR (Rückerstattungsmindestbetrag). Anträge müssen bis 30. Juni 2010 der Gemeinde Kammeltal vorliegen (Datum des Poststempels).
Für den Antrag auf Rückerstattung verwenden Sie bitte folgendes Formular:
Antragsformular
Ansprechpartner: Herr Kiermasz (Tel. 08223/4006-14 oder m.kiermasz(at)kammeltal.de)