Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Achtung

Geschwindigkeitsbegrenzung der Gemeindeverbindungsstraße Ettenbeuren – Reifertsweiler – Wettenhausen von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr

 

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zum Schutz der Amphibien erlässt die Gemeinde Kammeltal in Absprache mit der Polizeiinspektion Burgau als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach §§ 44 und 45 StVO i. V. mit §56 StVG folgende verkehrsbehördliche

A N O R D N U N G

 

  1. Die Gemeindeverbindungsstraße Ettenbeuren – Reifertsweiler – Wettenhausen wird ab dem 22.02.2024 innerorts in Reifertsweiler auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h und außerorts auf 50 km/h täglich von 18.00 Uhr bis 06.00 Uhr gesperrt. Die Sperrung erfolgt ab der südwestlichen Ecke des Grundstücks Fl.Nr. 1122 Gmkg. Ettenbeuren und endet am Ortseingangsschild von Wettenhausen.
  1. An den Anfangs- und Endpunkten der Geschwindigkeitsreduzierung sind die Zeichen 274-50 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) und das Zusatzschild 1006-37, sowie Zeichen 1040-30 (18:00 – 06:00 h) aufzustellen. Im Ortsbereich Reifertsweiler sind an den Ortseingangsschilder das Zeichen 274-30 anzubringen.
  1. Die Anordnung wird mit dem Anbringen der vorgenannten Verkehrsschilder wirksam.
  1. Die Anordnung ist bis zum 03.05.2024 befristet.

   

Begründung:

Zum Schutze der Amphibien wird diese Anordnung getroffen.

 

gez. Wick

Erster Bürgermeister